Der Wunsch, eine Stiftung zu gründen, entsteht selten aus einem spontanen Impuls. Meistens steckt dahinter eine gewachsene Überzeugung: das Bedürfnis, Kunst und Kultur dauerhaft zu fördern, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen, ein Lebenswerk zu sichern oder Vermögen sinnstiftend an die nächste Generation weiterzugeben. Es ist ein außergewöhnlicher Schritt – und er verdient außergewöhnliche Sorgfalt.
Wer sich entscheidet, eine Stiftung zu gründen, betritt ein Terrain, das rechtliche Präzision, strategisches Denken und ein klares Bild der eigenen Werte verlangt. Dieser Ratgeber führt Sie durch alle wesentlichen Aspekte der Stiftungsgründung im deutschsprachigen Raum – praxisnah, verständlich und ohne unnötige Vereinfachungen. Als Stiftungsberater und Kunstberater begleite ich Menschen im gesamten D-A-CH-Raum durch diesen Prozess. Was ich dabei immer wieder erlebe: Die größten Fehler passieren nicht aus Unwissenheit, sondern weil entscheidende Weichenstellungen zu früh oder zu spät getroffen werden.
Dieser Artikel gibt Ihnen das Wissen an die Hand, um klug zu entscheiden – und zeigt Ihnen, wo professionelle Beratung den Unterschied macht.
1. Warum eine Stiftung gründen? Motive und Ziele
Bevor wir uns den rechtlichen und organisatorischen Fragen widmen, lohnt sich eine ehrliche Auseinandersetzung mit der Grundfrage: Warum eigentlich eine Stiftung? Denn das Motiv bestimmt maßgeblich die Form – und nur wer seine Ziele kennt, kann die richtige Stiftungsstruktur wählen.
In meiner Beratungspraxis begegnen mir vor allem diese Motive:
- Nachhaltige Förderung von Kunst und Kultur: Viele meiner Klientinnen und Klienten möchten eine Kunstförderstiftung gründen – um Künstlerinnen und Künstler zu unterstützen, Ausstellungen zu ermöglichen, Sammlungen zugänglich zu machen oder kulturelle Institutionen langfristig zu sichern.
- Vermögensschutz und Nachlassplanung: Eine Stiftung kann helfen, Vermögen vor Zersplitterung im Erbfall zu schützen und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen.
- Unternehmensfortführung: Familienunternehmen werden häufig in eine Stiftung überführt, um die Kontinuität des Betriebs über Generationen hinweg zu sichern.
- Bildung und Wissenschaft: Stipendienprogramme, Forschungsförderung oder der Aufbau von Bibliotheken und Archiven.
- Soziale und humanitäre Zwecke: Unterstützung benachteiligter Gruppen, gemeinnützige Projekte im In- und Ausland.
- Persönliches Vermächtnis: Der Wunsch, einen bleibenden Beitrag zur Gesellschaft zu leisten – über das eigene Leben hinaus.
Entscheidend ist: Eine Stiftung ist kein Allheilmittel und nicht für jeden Zweck das geeignete Instrument. Es gibt Fälle, in denen ein gemeinnütziger Verein, eine gGmbH oder eine Schenkung besser geeignet wäre. Diese Abwägung gehört zu den ersten und wichtigsten Aufgaben einer fundierten Stiftungsgründung Beratung.
2. Welche Rechtsform passt zu Ihrer Stiftung?
Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine der folgenreichsten Entscheidungen bei der Stiftungsgründung. Sie bestimmt, wie flexibel Sie die Stiftung gestalten können, welche steuerlichen Vorteile greifen, wie viel Aufwand die laufende Verwaltung bedeutet – und was im Fall Ihres Todes mit der Stiftung geschieht.
Die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts
Sie ist die „klassische“ Stiftungsform und in Deutschland die mit Abstand häufigste Wahl. Die rechtsfähige Stiftung entsteht durch Anerkennung der zuständigen Stiftungsbehörde und ist eine juristisch selbstständige Person – unabhängig vom Stifter, vom Staat und von Mitgliedern. Das macht sie einzigartig: Einmal gegründet, kann die Stiftung nicht einfach aufgelöst oder umgewidmet werden. Der Stiftungszweck ist dauerhaft gebunden.
Das ist eine ihrer größten Stärken – und gleichzeitig eine ihrer wichtigsten Eigenheiten, die man kennen sollte, bevor man diesen Schritt geht.
Wesentliche Merkmale:
- Eigenständige Rechtsperson, unabhängig vom Stifter
- Dauerhafter Bestand – auch über den Tod des Stifters hinaus
- Zweckbindung des Grundstockvermögens ist nahezu unabänderlich
- Pflicht zur behördlichen Anerkennung und laufenden Aufsicht
- In Deutschland: empfohlenes Mindestvermögen von 50.000 bis 100.000 Euro
Die Treuhandstiftung (unselbstständige Stiftung)
Wer eine Stiftung gründen möchte, aber (noch) nicht über ausreichendes Vermögen für eine rechtsfähige Stiftung verfügt oder schnell und unbürokratisch handeln will, für den kann die Treuhandstiftung eine sinnvolle Alternative sein. Das Vermögen wird dabei auf einen Treuhänder übertragen – eine bestehende Stiftung oder eine gemeinnützige Organisation –, der es nach den Vorgaben des Stifters verwaltet.
- Keine behördliche Anerkennung erforderlich
- Schnelle und kostengünstige Gründung möglich
- Weniger Verwaltungsaufwand
- Geringere Eigenständigkeit – der Treuhänder trägt die juristische Verantwortung
- Geeignet ab einem Vermögen von ca. 25.000 Euro
Die gemeinnützige GmbH (gGmbH)
Die gGmbH erfreut sich in den letzten Jahren wachsender Beliebtheit – vor allem bei Gründerinnen und Gründern, die mehr Flexibilität und unternehmerische Gestaltungsmöglichkeiten schätzen. Sie verbindet die gemeinnützige Ausrichtung mit der Rechtsform einer GmbH und erlaubt es, Satzung und Gesellschaftsstruktur vergleichsweise einfach anzupassen.
- Hohe Flexibilität in der Gestaltung
- Gesellschafter können Stimmrechte und Kontrolle behalten
- Geeignet, wenn das Stiftungsvorhaben unternehmerische Elemente hat
- Steuerliche Gemeinnützigkeit möglich, aber an strikte Voraussetzungen geknüpft
Besonderheiten in Österreich und der Schweiz
Im gesamten D-A-CH-Raum gilt: Die grundlegenden Prinzipien der Stiftungsgründung ähneln sich, die rechtlichen Details unterscheiden sich jedoch erheblich. In Österreich ist die Privatstiftung nach dem Privatstiftungsgesetz (PSG) eine häufig gewählte Form, die sich wesentlich von der deutschen Stiftung unterscheidet – insbesondere in Bezug auf die Begünstigtenregelung und die steuerliche Behandlung. In der Schweiz wiederum wird die Stiftung nach Art. 80 ff. ZGB gegründet und im Handelsregister eingetragen; die Eidgenössische Stiftungsaufsicht überwacht gemeinnützige Stiftungen auf Bundesebene.
Wenn Sie im D-A-CH-Raum eine Stiftung gründen möchten, ist es entscheidend, die länderspezifischen Regelungen von Beginn an in die Planung einzubeziehen. Eine grenzüberschreitend ausgerichtete Stiftungsberatung ist hier unerlässlich.
3. Schritt für Schritt: So läuft eine Stiftungsgründung ab
Viele Menschen stellen sich den Prozess der Stiftungsgründung komplizierter vor, als er in der Praxis ist – vorausgesetzt, man geht ihn strukturiert an. Andere unterschätzen ihn und erleben böse Überraschungen. Die Wahrheit liegt wie so oft in der Mitte: Eine Stiftungsgründung ist gut machbar, aber sie erfordert Sorgfalt in jedem einzelnen Schritt.
Im Folgenden skizziere ich den typischen Ablauf für eine rechtsfähige Stiftung in Deutschland – mit Hinweisen auf Besonderheiten in Österreich und der Schweiz.
Schritt 1: Klärung der Stiftungsidee und des Zwecks
Alles beginnt mit einer Frage: Was soll diese Stiftung wirklich bewirken? Je präziser Sie Ihren Stiftungszweck definieren können, desto besser. Das klingt selbstverständlich, ist es aber nicht. Viele Stiftungsideen starten mit einem vagen Wunsch – „Kunst fördern“ oder „jungen Menschen helfen“ – und brauchen einige intensive Gespräche, um Kontur zu gewinnen.
In dieser Phase kläre ich gemeinsam mit Ihnen:
- Was ist das Kernziel Ihrer Stiftung?
- Wer soll von der Stiftung profitieren – und auf welche Weise?
- Soll die Stiftung gemeinnützig sein (mit entsprechenden Steuervorteilen) oder privatnützig?
- Welche geografische Reichweite ist geplant – lokal, national, international?
- Wie viel persönliche Kontrolle möchten Sie als Stifterin oder Stifter behalten?
Schritt 2: Auswahl der Rechtsform und erste Strukturentscheidungen
Auf Basis der geklärten Ziele empfehle ich die geeignete Rechtsform und erarbeite mit Ihnen die grundlegenden organisatorischen Weichenstellungen: Wie soll der Vorstand besetzt werden? Braucht die Stiftung ein Kuratorium? Soll das Stiftungsvermögen vollständig erhalten bleiben (Verbrauchsstiftung vs. Ewigkeitsstiftung)? Soll die Stiftung aktiv selbst operieren oder vorrangig Fördermittel vergeben?
Schritt 3: Formulierung der Stiftungssatzung
Die Stiftungssatzung ist das wichtigste Dokument Ihrer Stiftung. Sie legt den Stiftungszweck, die Organe, die Verwendung des Vermögens und die grundlegenden Entscheidungsprozesse fest – und zwar dauerhaft. Änderungen sind später nur in sehr engen Grenzen möglich.
Eine gute Stiftungssatzung ist präzise, ohne starr zu sein. Sie gibt dem Stiftungszweck die nötige rechtliche Schärfe, lässt aber gleichzeitig genug Spielraum, um auf veränderte gesellschaftliche Verhältnisse reagieren zu können. Das ist eine Kunst für sich – und ein Bereich, in dem erfahrene Beratung sich mehrfach bezahlt macht.
Typische Inhalte einer Stiftungssatzung:
- Name und Sitz der Stiftung
- Stiftungszweck (so präzise wie nötig, so offen wie sinnvoll)
- Höhe und Art des Grundstockvermögens
- Organe der Stiftung (Vorstand, ggf. Kuratorium, Beirat)
- Aufgaben, Zusammensetzung und Entscheidungsverfahren der Organe
- Regelungen zur Verwendung der Erträge
- Bestimmungen für den Fall der Auflösung oder Zweckänderung
Schritt 4: Das Stiftungsgeschäft
Das Stiftungsgeschäft ist die rechtliche Erklärung, mit der Sie als Stifterin oder Stifter verbindlich erklären, die Stiftung errichten und das Vermögen einbringen zu wollen. Es muss schriftlich erfolgen und enthält die Satzung sowie die Vermögenszusage. Für Stiftungen von Todes wegen (also per Testament) gelten gesonderte Formvorschriften.
Schritt 5: Antrag auf behördliche Anerkennung
In Deutschland stellen Sie den Anerkennungsantrag bei der zuständigen Stiftungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes – in der Regel das Regierungspräsidium oder das Innenministerium. Der Antrag umfasst das Stiftungsgeschäft, die Satzung, Nachweise zur Bonität und zum einzubringenden Vermögen sowie ggf. weitere Unterlagen je nach Bundesland.
Die Bearbeitungsdauer variiert: In der Regel ist mit einigen Wochen bis wenigen Monaten zu rechnen. Eine vollständig und korrekt eingereichte Dokumentation beschleunigt den Prozess erheblich – hier lohnt sich professionelle Unterstützung.
Schritt 6: Steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Wenn Ihre Stiftung gemeinnützig sein soll – was bei den meisten Neugründungen der Fall ist –, muss die Gemeinnützigkeit zusätzlich vom zuständigen Finanzamt anerkannt werden. Dafür reichen Sie die Satzung und einen Antrag auf Feststellung der Gemeinnützigkeit ein. Erst mit dieser Anerkennung können Sie steuerbegünstigte Spenden entgegennehmen und selbst in den Genuss steuerlicher Erleichterungen kommen.
Schritt 7: Vermögensübertragung und Aufnahme des Betriebs
Nach der Anerkennung wird das zugesagte Vermögen auf die Stiftung übertragen. Das kann Kapital sein, aber auch Immobilien, Unternehmensanteile oder – besonders in meinem Beratungskontext – Kunstwerke und Sammlungen. Gerade bei Sacheinlagen ist die steuerlich korrekte Bewertung und Übertragung entscheidend. Nach der Vermögensübertragung kann die Stiftung ihre Tätigkeit aufnehmen.
4. Was kostet es, eine Stiftung zu gründen?
Eine der meistgestellten Fragen im Erstgespräch lautet: Wie viel Geld brauche ich, um eine Stiftung zu gründen? Die ehrliche Antwort ist: Es kommt darauf an – auf die Rechtsform, den Stiftungszweck, die gewünschte Wirkung und den Standort.
Mindestkapital
In Deutschland gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapitalgrenze für Stiftungen. In der Praxis empfehlen Stiftungsbehörden jedoch ein Grundstockvermögen von mindestens 50.000 bis 100.000 Euro, um die laufenden Aktivitäten aus den Erträgen finanzieren zu können – ohne das Grundvermögen anzutasten. Bei einer Verbrauchsstiftung, die ihr Vermögen über einen festgelegten Zeitraum aufbraucht, gelten andere Maßstäbe.
- Deutschland: Empfohlen ab ca. 50.000–100.000 Euro; keine gesetzliche Untergrenze
- Österreich (Privatstiftung): Gesetzliches Mindestkapital von 70.000 Euro
- Schweiz: Keine gesetzliche Mindestgrenze, aber de facto ab ca. 50.000 CHF sinnvoll
Einmalige Gründungskosten
Neben dem Stiftungskapital entstehen Kosten für die Gründung selbst. Dazu zählen:
- Notarkosten (falls eine notarielle Beurkundung erforderlich oder sinnvoll ist)
- Beratungskosten für Rechtsanwälte, Steuerberater und Stiftungsberater
- Ggf. Gerichtskosten oder Verwaltungsgebühren
- Kosten für die Erstellung eines Satzungsentwurfs
In der Summe sollten Sie für eine professionell begleitete Stiftungsgründung mit einem Gesamtaufwand von einigen Tausend Euro rechnen – je nach Komplexität des Vorhabens. Dieser Betrag ist gut investiert: Fehler in der Gründungsphase sind später kaum oder nur mit großem Aufwand korrigierbar.
Laufende Kosten
Eine Stiftung verursacht auch nach der Gründung laufende Kosten: Steuerberatung, Jahresabschlüsse, Rechenschaftsberichte an die Stiftungsbehörde, ggf. Vergütung von Vorstandsmitgliedern sowie Kosten für den eigentlichen Stiftungsbetrieb. Diese laufenden Kosten sollten bei der Planung des Stiftungsvermögens von Anfang an berücksichtigt werden.
5. Eine Kunstförderstiftung gründen – Besonderheiten und Chancen
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Beratungstätigkeit liegt auf der Gründung und Begleitung von Kunstförderstiftungen. Wer in diesem Bereich eine Stiftung gründen möchte, bringt häufig eine tiefe persönliche Verbundenheit mit der Kunst mit – und steht gleichzeitig vor Fragen, die weit über das Stiftungsrecht hinausgehen.
Was unterscheidet eine Kunstförderstiftung von anderen Stiftungen? Zunächst einmal: gar nicht so viel – zumindest rechtlich. Aber die inhaltliche Gestaltung und die spezifischen Herausforderungen machen sie zu einem eigenen Feld.
Stiftungszweck präzise formulieren
Bei der Formulierung des Stiftungszwecks für eine Kunstförderstiftung kommt es auf jedes Wort an. Soll die Stiftung bildende Künste fördern? Zeitgenössische Kunst oder auch historische Werke? Nur Ankäufe oder auch Ausstellungen, Stipendien, Publikationen, Restaurierungen? Soll sie regional verankert sein oder bundesweit wirken?
Ich begleite Sie dabei, einen Zweck zu formulieren, der Ihre Absichten präzise abbildet, behördlich anerkannt wird und zugleich genug Spielraum lässt, um auf die Entwicklungen im Kunstmarkt reagieren zu können.
Kunstwerke als Stiftungsvermögen einbringen
Eine häufige Frage: Kann ich Kunstwerke als Grundstockvermögen in die Stiftung einbringen? Die Antwort ist: Ja – aber es gibt wichtige Voraussetzungen zu beachten.
- Die Kunstwerke müssen von einer anerkannten Sachverständigen oder einem Sachverständigen bewertet werden – ein Bereich, in dem ich mit meiner Gutachtertätigkeit unmittelbar helfen kann.
- Die steuerliche Bewertung muss korrekt erfolgen, um Schenkung- oder Erbschaftsteuer zu vermeiden oder zu optimieren.
- Die Stiftungsbehörde muss den Sacheinlagen als Teil des Grundstockvermögens zustimmen.
- Für Kunstwerke, die zur Förderung verliehen, ausgestellt oder versteigert werden sollen, braucht es klare Regelungen in der Satzung.
Vernetzung im Kunstbereich als strategischer Vorteil
Eine Kunstförderstiftung lebt von Beziehungen – zu Künstlerinnen und Künstlern, zu Galerien, Museen, Kulturinstitutionen und anderen Fördergebern. Als langjährig aktiver Akteur im deutschen und europäischen Kunstmarkt bringe ich ein gewachsenes Netzwerk mit, das ich gezielt für Ihre Stiftung nutzbar machen kann. Das ist ein Vorteil, den eine rein juristische Stiftungsberatung nicht bieten kann.
6. Die häufigsten Fehler bei der Stiftungsgründung – und wie Sie sie vermeiden
In meiner Beratungspraxis begegne ich immer wieder denselben vermeidbaren Fehlern. Ich liste sie hier auf – nicht um abzuschrecken, sondern damit Sie wissen, worauf es ankommt.
- Zu vager Stiftungszweck: Eine unklare Zweckformulierung führt zu Problemen bei der behördlichen Anerkennung und erschwert die spätere Arbeit der Stiftungsorgane enorm.
- Falsche Rechtsform: Wer eine Treuhandstiftung gründet, wenn eine rechtsfähige Stiftung besser gepasst hätte – oder umgekehrt –, verschenkt Potenzial und schafft unnötigen Aufwand.
- Unzureichendes Kapital: Eine Stiftung, deren Kapital nicht ausreicht, um die laufenden Kosten und Förderaktivitäten aus den Erträgen zu bestreiten, gerät schnell in Schwierigkeiten.
- Satzung ohne Anpassungsmechanismen: Wer keine Regelungen für den Umgang mit geänderten Verhältnissen vorsieht, schränkt die Handlungsfähigkeit der Stiftung langfristig ein.
- Keine klare Governance: Unklare Zuständigkeiten im Vorstand oder fehlende Kontrollmechanismen sind häufige Ursachen für spätere Konflikte – besonders in Familienstiftungen.
- Steuerliche Aspekte zu spät beachtet: Die steuerliche Gestaltung sollte von Anfang an mitgedacht werden – nicht erst, wenn der Antrag bereits eingereicht ist.
- Vermögenswerte falsch bewertet: Bei Sacheinlagen – besonders bei Kunstwerken – führen fehlerhafte Bewertungen zu steuerlichen Risiken und Problemen bei der Anerkennung.
7. Warum professionelle Stiftungsgründung Beratung den Unterschied macht
Theoretisch können Sie eine Stiftung auch ohne externe Beratung gründen. Die Stiftungsbehörden stellen Merkblätter und Musterdokumente zur Verfügung, und im Internet finden sich zahlreiche Ratgeber. Warum also professionelle Hilfe in Anspruch nehmen?
Die Antwort liegt in der Natur der Stiftung selbst: Anders als bei anderen Rechtsformen sind die Entscheidungen, die Sie bei der Gründung treffen, auf Jahrzehnte – oft auf Generationen – angelegt. Was einmal in der Satzung steht, lässt sich kaum korrigieren. Was in der Gründungsphase falsch strukturiert wird, kann die Handlungsfähigkeit der Stiftung langfristig einschränken.
Gute Stiftungsberatung bedeutet nicht nur, rechtliche Fehler zu vermeiden. Sie bedeutet, die richtigen Fragen zur richtigen Zeit zu stellen – und dabei die persönlichen Ziele, die rechtlichen Möglichkeiten und die strategischen Anforderungen zusammenzudenken. Das ist eine Leistung, die weit über die Erstellung von Dokumenten hinausgeht.
Was meine Beratung auszeichnet:
- Interdisziplinärer Ansatz: Ich verbinde Stiftungsrecht, Kunstmarktexpertise und strategische Beratung – das ist besonders für Kunstförderstiftungen ein entscheidender Vorteil.
- D-A-CH-Kompetenz: Ich kenne die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz und begleite grenzüberschreitende Stiftungsvorhaben.
- Netzwerk: Ich verbinde Sie mit erfahrenen Rechtsanwälten, Steuerberatern, Kulturinstitutionen und anderen relevanten Akteuren.
- Persönliche Begleitung: Von der ersten Idee bis zur behördlichen Anerkennung – und darüber hinaus.
8. Häufige Fragen zur Stiftungsgründung
Wie lange dauert eine Stiftungsgründung?
Von der ersten Idee bis zur behördlichen Anerkennung vergehen in der Regel drei bis sechs Monate – bei vollständiger und korrekter Dokumentation auch schneller. Die eigentliche Vorbereitungsphase, in der Zweck, Satzung und Struktur entwickelt werden, kann je nach Komplexität des Vorhabens ebenfalls einige Monate in Anspruch nehmen.
Kann ich eine Stiftung auch zu Lebzeiten und nicht nur per Testament gründen?
Ja – und in den meisten Fällen ist das auch sinnvoller. Eine Stiftung, die Sie zu Lebzeiten gründen, können Sie aktiv mitgestalten und begleiten. Eine Stiftung von Todes wegen (durch Testament) entsteht erst nach Ihrem Tod und birgt das Risiko, dass Ihre Absichten nicht vollständig umgesetzt werden.
Muss ich als Stifterin oder Stifter im Vorstand aktiv sein?
Nein. Sie können eine Stiftung gründen, ohne selbst ein Amt zu übernehmen. Viele Stifterinnen und Stifter wählen jedoch eine Doppelrolle als Stifter und Vorstandsmitglied – zumindest in der Anfangsphase. Wichtig ist, dass die Satzung klare Regelungen für Ihre Nachfolge enthält.
Kann ich die Stiftung auch wieder auflösen?
Eine rechtsfähige Stiftung aufzulösen ist erheblich schwieriger als ihre Gründung. In der Regel ist eine Auflösung nur möglich, wenn der Stiftungszweck nicht mehr erreichbar ist oder das Vermögen vollständig verbraucht ist. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu anderen Rechtsformen wie dem Verein oder der GmbH.
Was passiert mit der Stiftung, wenn ich sterbe?
Eine rechtsfähige Stiftung besteht unabhängig von der Person des Stifters fort. Ihr Fortbestehen hängt nicht von Ihrem Leben ab – das ist zugleich ihre größte Stärke und der Kern des Stiftungsgedankens. Die Satzung regelt, wie die Organe im Fall des Todes von Mitgliedern neu besetzt werden.
Fazit: Eine Stiftung gründen ist ein außergewöhnlicher Schritt – gehen Sie ihn mit der richtigen Begleitung
Wer eine Stiftung gründet, setzt etwas in die Welt, das dauerhafter ist als die meisten anderen Entscheidungen im Leben. Das ist ein Privileg – und eine Verantwortung. Mit den richtigen Weichenstellungen in der Gründungsphase legen Sie das Fundament für eine Stiftung, die über Generationen hinweg wirkt und Ihre Werte lebendig hält.
Ob Sie eine klassische Förderstiftung, eine Kunstförderstiftung oder eine Familienstiftung gründen möchten: Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess – mit dem nötigen rechtlichen Wissen, dem strategischen Blick und der persönlichen Vertrautheit mit dem Stiftungs- und Kunstbereich im D-A-CH-Raum.
Starten Sie mit einem kostenfreien Erstgespräch. Gemeinsam klären wir, ob und in welcher Form eine Stiftung das richtige Instrument für Ihre Ziele ist – unverbindlich, vertraulich und auf Augenhöhe.
Dr. Alexander Rácz
Stiftungsberater & Kunstberater | D-A-CH
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Stiftung gründen – starten Sie mit einem kostenfreien Erstgespräch
Der erste Schritt ist einfacher, als er klingt: Schreiben Sie mir oder rufen Sie mich an. Im kostenfreien Erstgespräch besprechen wir Ihre Stiftungsidee, klären offene Fragen und schauen gemeinsam, wie ich Sie am besten unterstützen kann – unverbindlich und vertraulich.